Mein Ausbildungsbetrieb hat Insolvenz angemeldet.

Wenn du als Azubi von einer Betriebsinsolvenz betroffen bist, solltest du wissen: Du bist nicht alleine! Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch Corona sind viele Betriebe gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Schlimmer ist es für Betriebe, wenn sie in die Insolvenz gehen und ihre Firma schließen müssen. In der Region Bonn und Rhein-Sieg gibt es viele Stellen, die betroffenen Azubis helfen können.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW ist mit den Bezirksregierungen und den Berufskollegs zu genau diesem Thema im Gespräch und haben bereits einige Regelungen für Azubis erarbeitet. Ziel dieser Regelungen ist es sicherzustellen, dass Auszubildende, bei denen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird, eine kontinuierliche Beschulung in den Fachklassen des dualen Systems ermöglicht werden kann.

Grundsätzlich sieht die APO-BK wegen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses keine Beendigung des Schulverhältnisses vor. Um die Konjinuität des Kompetenzerwerbs im schulischen Teil der beruflichen Ausbildung zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Sicherung des Ausbildungserfolges zu leisten, können diese Schülerinnen und Schüler in der Regel in den Berufskollegs gemäß APO-BK Anlage A § 6 Abs. I Satz 2 weiter beschult werden, wenn ein berechtigtes Interesse am Unterricht in der Fachklasse vorliegt.

Die Auszubildenden, die sich in der Oberstufe von 2,5 und 3,5 jährigen Berufsausbildungsverhältnissen befinden, absolvieren regelmäßig im November eines Jahres den schriftlichen Teil der Berufsabschlussprüfung und im Januar den mündlichen/praktischen Teil. Auszubildende, die vor Beendigung der regulären Ausbildungszeit ihren Ausbildungsplatz verlieren sollten, können in diesem Fall bis zum Ablegen der Berufsabschlussprüfung in ihrer Fachklasse weiter beschult werden. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung muss in diesem Fall separat von den Auszubildenden bei der zuständigen Stelle erfragt und geprüft werden. Es werden somit schulischerseits die Rahmenbedingungen geschaffen, damit auch diese Auszubildenden durch den weitergeführten Berufsschulunterricht adäquat auf ihren Berufsschulabschluss, allgemeinbildenden Abschluss und auch den Berufsabschluss vorbereitet werden und nach erfolgreicher Prüfung dem dann hoffentlich wieder stabilisierten Arbeitsmarkt als Fachkräfte zur Verfügung stehen.


Wir befürchten, dass viele Azubis wegen Betriebsinsolvenzen ihren Ausbildungsplatz verlieren. Wir arbeiten mit unserem Arbeitgeberservice, den Kammern und den Berufskollegs eng zusammen. Am wichtigsten ist, dass du dich meldest. Wir versuchen, eine Lösung für dich zu finden.


Melde dich bei uns, wenn dein Ausbildungsbetrieb Insolvenz angemeldet hat.