Damit Daten der Schülerinnen und Schüler an die Agentur für Arbeit weitergeben werden kann, ist dafür zwingend die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten erforderlich. Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind ab einem Alter von 14 Jahren in der Regel selbst in der Lage, diese Einwilligung zu erteilen. Bestehen Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
Schulen und Lehrkräfte können die Berufsberatung Unterstützen, indem sie die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Beratung der Agentur für Arbeit und den damit verbundenen Datenschutz über die Schulpost bzw. per E-Mail verteilen. Legen Sie dieses Schreiben z.B. der Einladung zum Elternabend der Klasse 8 bei.
[wpdm_package id=’8714′] [wpdm_package id=’8723′]Die aktuellen Absprachen zum Datenschutz zwischen der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW finden Sie hier.
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