Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Berufsberatung

Grundlage für die Kooperationsvereinbarung ist die am 17.09.2007 geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung in NRW und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.

Die Grundsätze der Ausbildungs- und Studienorientierung als gemeinsame Aufgabe von Schule und weiteren Partnern sind im Runderlass zur Beruflichen Orientierung1 festgelegt. Der Erlass aus dem Jahr 2010 ist im Jahr 2012, 2013 und nun in im Januar 2019 durch folgenden Absatz im Hinblick auf die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ ergänzt worden:

„Der Ausbildungskonsens NRW hat im November 2011 die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen, migrationssensiblen, inklusiven und systematischen Ausbildung- und Studienorientierung beschlossen, welche seit dem Schuljahr 2012/2013 stufenförmig an den öffentlichen Schulen aufgebaut wurde.

Sie dient dem Ziel, dass die Jugendlichen zu reflektierten Ausbildungs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die Schule entwickeln.

Dazu wurden 22 Standardelemente entwickelt, durch die der systematische Prozess der Beruflichen Orientierung definiert wird – beginnend in der Sekundarstufe I ab der Jahrgangsstufe 8 über die Sekundarstufe II aller Schulformen (im Berufskolleg ausgenommen sind diejenigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss führen) bis hinein in Ausbildung, Studium bzw. alternative Anschlusswege.“

In Verbindung mit dem Unterricht umfasst der Prozess der Beruflichen Orientierung mehrere Elemente, wie:

  • Potenzialanalyse
  • Portfolioinstrument, z.B. den Berufswahlpass NRW
  • Praxisphasen (Berufsfelderkundungen, Betriebspraktika in der Sekundarstufe I, Praxiselemente in der Sekundarstufe II, Praxiskurse, Langzeitpraktikum, Studienorientierung)
  • Standortbestimmung und Entscheidungskompetenz I und II in der Sekundarstufe II
  • Prozess begleitender Beratung (in Schule, seitens der Lebensbegleitenden Berufsberatung vor dem Erwerbsleben und anderer Partner, der Eltern)
  • Schulische Strukturen (Curriculum der Beruflichen Orientierung, Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Berufliche Orientierung (StuBos), Berufsorientierungsbüro)
  • Koordinierte Gestaltung des Übergangs (inklusive einer Anschlussvereinbarung und eines Instrumentes zur Onlineerfassung von Eckdaten der Beruflichen Orientierung)
  • („EckO“ Sekundarstufe I und Sekundarstufe II)

Mit der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wurde ein flächendeckendes System zur Beruflichen Orientierung etabliert. KAoA kompakt vereint die Standardelemente in einem Schuljahr, bei einem Bildungsträger. Zielgruppe für KAoA kompakt sind Schülerinnen und Schüler, die neu zugewandert sind und sich in der Jahrgangsstufe 10 einer Regelschule befinden, neu zugewandert sind und in einer internationalen Förderklasse beschult werden oder Jugendliche, die aufgrund eines Wohnortwechsels bislang keine Erstberufsorientierung erhalten. Weitere Informationen zu KAoA kompakt erhalten Sie hier.

Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ berücksichtigt ebenfalls die individuellen Bedarfsprofile der Schülerinnen und Schüler bei der Beruflichen Orientierung. So können  Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und/oder einer anerkannten Schwerbehinderung gemäß SGB IX können an einer vertieften Beruflichen Orientierung im Rahmen von KAoA STAR teilnehmen.


Die Instrumente der Berufsberatung stehen Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an jedem Förderort zur Verfügung. Die Berufliche Orientierung bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfordert frühzeitige Aufmerksamkeit. Hier gilt es in besonderem Maße, die Anschlussfähigkeit beim Übergang von der Schule in den Beruf den heterogenen Lernbedingungen und Kompetenzen dieser Schülergruppe anzupassen.

Im Rahmen der „Lebensbegleitende Berufsberatung“ wird die Präsenz an Schulen deutlich erhöht und damit das präventive und qualitativ hochwertige Beratungsangebot von Agentur für Arbeit verstärkt. Erst- und Folgegespräche werden vorzugsweise am Standort Schule durchgeführt. Mit dieser Weiterentwicklung der Berufsberatung wird dem fortschreitenden digitalen Wandel und den damit verbundenen komplexen Veränderungen in der Berufswelt Rechnung getragen, welche eine lebensphasenorientierte und noch individuellere Beratung für junge Menschen vor dem Eintritt in ihr Erwerbsleben erforderlich machen.

Die beiden Partner sind sich einig, dass es einer engen, praxisorientierten Kooperation mit der Wirtschaft bedarf, um in diesem Prozess Erfolg zu haben.

Schule und Berufsberatung haben die gemeinsame Verpflichtung, das Angebot der Ausbildungs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Ausbildungs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms, die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit einbezogen.

Grundsätze der Zusammenarbeit (von Berufsberatung und Schule)

Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die Berufliche Orientierung, nehmen aber unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte wahr.

Die Aufgabenschwerpunkte der Schule

sind in dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ festgelegt.

Dazu gehören die Elemente

  • Schulorganisation
  • Einbindung in den Unterricht
  • enge Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
  • Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
  • Zusammenarbeit mit weiteren schulischen Partnern

Aufgabe der Berufsberatung

ist die Information und Beratung in ausbildungs- und studienrelevanten Fragen sowie die Vorbereitung einer sachkundigen und realitätsgerechten Ausbildungs- bzw. Studienentscheidung.

Die Angebote der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit sind auf der Grundlage der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ in die schulische Arbeit einzubeziehen.

Die zuständige Agentur für Arbeit benennt für jede Schule eine für sie zuständige Berufsberaterin oder einen Berufsberater. Die Schulen, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und ggf. die Jobcenter legen vor Ort die konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit in Kooperationsvereinbarungen fest. Darin sind die festen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, Aufgaben der Schule und der Berufsberatung, Einbindung und Beteiligung von Eltern, die Organisation und Kommunikation verbindlich festgelegt. Die Vereinbarung bedarf nach § 5 Absatz 3 SchulG der Zustimmung der Schulkonferenz.