Zusammenarbeit vor Ort

Aktivitäten der Berufsberatung

Die Aktivitäten der Schule in Bezug auf die berufliche Orientierung sind im Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Einbindung von berufsorientierenden Inhalten in den Unterricht, die enge Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Die Berufsberatung informiert und berät Schülerinnen und Schülern zu ausbildungs- und studienrelevanten Fragen. Ziel ist es, den Übergang junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch den Erwerb eines Berufs- bzw. Studienabschlusses zu verbessern und Studien- und Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Das Beratungs- und Orientierungsangebot beinhaltet aufeinander abgestimmte und ineinandergreifende Elemente von berufsorientierenden Veranstaltungen (BO-Veranstaltungen), Sprechzeiten sowie individuellen Beratungsgesprächen. Die Präsenzangebote und BO-Veranstaltungen der Berufsberatung werden mit den Online-Angeboten der Bundesagentur für Arbeit, wie zum Beispiel dem Selbsterkundungstool (SET), verzahnt.

Berufsorientierenden Veranstaltungen

Die Inhalte der BO-Veranstaltungen werden im Rahmen der Jahresarbeitsplanung mit dem Curriculum der Schule und den vorhandenen Angeboten zur beruflichen Orientierung abgestimmt. Viele Schülerinnen und Schüler benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Prozess der Beruflichen Orientierung, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren können. Daher werden durch die Berufsberatung zusätzliche, themenspezifische Angebote zur beruflichen Orientierung angeboten

Beratungsangebot

Das Beratungsangebot soll für Schülerinnen und Schüler leicht zugänglich sein. Gesprächsangebote sind so oft wie nötig und dort anzubieten, wo die Schülerinnen und Schüler sind: An der Schule. Bei der Beratung werden Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Sprechzeit

In Sprechzeiten haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit der Berufsberatung ein kurzes Gespräch zu führen. Darüber hinaus kann die Sprechzeit zur Klärung eines Beratungsanliegens und zur Vorbereitung auf ein terminiertes, individuelles Beratungsgespräch genutzt werden. Die Dauer pro Sprechzeitkontakt ist in der Regel auf 15-Minuten ausgelegt. Die Zugangssteuerung erfolgt über den/die Koordinator/-in für Berufliche Orientierung und über die Lehrkräfte.

Beratung

Die Beratungsgespräche in der Schule finden in der Regel terminiert statt. Die Terminierung der Gespräche erfolgt durch die Berufsberatung. Die Dauer eines Beratungsgespräches muss so bemessen sein, dass sie der Aufnahmefähigkeit der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Für Erstberatungen werden in der Regel 60 Minuten und für Folgeberatungen 45 Minuten zugrunde gelegt.

Alle Schülerinnen und Schüler und insbesondere jene, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Flexibilität der Angebote

Die angebotenen Aktivitäten der Berufsberatung orientieren sich stets an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Um bedarfsgerecht auf die Wünsche und Fragen der Schülerinnen und Schüler reagieren zu können, ist ein hohes Maß an Flexibilität auf Seiten der Berufsberatung erforderlich. In enger Abstimmung mit der Schule passt die Berufsberatung im Bedarfsfall die Anzahl sowie den Umfang von berufsorientierenden Veranstaltungen, Sprechzeiten und Beratungsgesprächen an. Daraus sich ergebende organisatorische Änderungen, z.B. bei der Raumsituation, werden mit der Schule besprochen.

Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung

Die regelmäßige Präsenz der Berufsberatung an der Schule erfordert eine verstärkte Abstimmung zu allen Angeboten der beruflichen Orientierung und Beratung. Ziel ist es, die Angebote zur beruflichen Orientierung und Beratung der Akteure besser zu verzahnen. Dazu stellt die Schule der Berufsberatung (mit Einverständnis des Jugendlichen bzw. der Eltern) die jeweiligen Ergebnisse aus den im jeweiligen Schuljahr durchgeführten KAoA-Standardelementen zur Verfügung. Hierzu zählen auch Standardelemente, die den Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im gemeinsamen Lernen angeboten werden, z.B. im Rahmen von KAoA-STAR. Die Berufsberatung berät und unterstützt die Schule bei der Abstimmung und Verzahnung der Angebote.

Die Schülerinnen und Schüler wissen, an welchen Tagen und zu welcher Zeit die Berufsberatung vor Ort ist. Die Lehrkräfte sowie geeignete Informationsmaterialien weisen auf die Präsenz der Berufsberatung hin.

Die Schule unterstützt die Aktivitäten der Berufsberatung und motiviert Schülerinnen und Schüler, die Angebote in Anspruch zu nehmen. Zudem unterstützt die Schule die Vorbereitung der Sprechzeiten und Beratungen. Am Tag vor der Sprechzeit erhält die Berufsberatung von dem/der Koordinator/in für Berufliche Orientierung eine Übersicht, wie viele Schüler sich für die Sprechzeit bzw. Beratung angemeldet haben. Bei geringen Anmeldezahlen prüft die Schule eine mögliche Teilnahme weiterer Schülerinnen und Schüler.

Elternarbeit

Eltern bzw.  Erziehungsberechtigte sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Schul-, Ausbildungs- und Studienwahl ihrer Kinder. Eine frühzeitige und systematische Einbindung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten begleitet den gesamten schulischen Prozess der Beruflichen Orientierung. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer klischeefreien, kultursensiblen, inklusiven und stärkenorientierten Beruflichen Orientierung sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen. Während des Berufs- und Studienwahlprozesses ihrer Kinder werden Sie von der Berufsberatung begleitet und unterstützt.

Die Schule informiert in geeigneter Weise die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen beginnend mit einer Einführungsveranstaltung zu KAoA ab der Jahrgangsstufe 8 einmal pro Schuljahr über die geplanten Schwerpunkte im Bereich der Beruflichen Orientierung. Eine Beteiligung der Berufsberatung wird im Vorfeld abgestimmt.

Zusammenarbeit mit Dritten

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule werden alle beteiligten Akteure mit in den Berufsorientierungsprozess eingebunden.